Marc-Christopher Rama

Rechtsanwalt Marc-Christopher Rama

  • Seit 1994 als Rechtsanwalt tätig
  • Spezialisiert auf nationales und internationales Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Baurecht
  • Patientenfürsprecher des Amalie-Sieveking-Krankenhauses, Patientenanwalt
  • Vorherige Tätigkeiten in London, Paris, Washington und in der Verwaltung der Europäischen Kommission in Brüssel
  • Sprachen: Englisch, Französisch
11. Juni 2023

Patientenanwalt in Hamburg

Rechtsanwalt Rama ist Patientenfürsprecher und als Patientenanwalt tätig.
Es kann hier rechtlich darauf hingewiesen werden, dass Argumentationen über das Patientenrecht nicht unbegrenzt fortgesetzt werden können, ohne dass außerhalb der akademischen und entsprechend praxisfernen Gerichtsorte zeitliche und pragmatische Einschränkungen wirksam werden. Ob dort ein Schmerzensgeld erzielt wird, das aber nicht selten auch die Eigenschaft eines Dissenses zwischen dem Arzt und dem Fachanwalt für Patientenrechte aufweist, ob die Probleme vertagt werden, oder ob weiter Aufklärungsbedarf hinsichtlich des Rikos besteht: ein vergleichbarer Entscheidungsbedarf wie im deutschen Rechtssystem ist für andere medizinische Bereiche nicht vorgesehen.
Dies führt zu keiner Erweiterung des eingangs hier eingeführten Grundsatzes des Vorrangs der Patientenrechte dahingehend, dass zwar mit jeder Behandlung kritisierbare Schadensersatzansprüche wegen Falschbehandlung erhoben werden können, die auch auf subjektive Anerkennung angelegt sein mögen, die aber als Anerkennung von transformierten Behandlungsfehlern und Schmerzensgeldansprüchen in der juristischen Entscheidungs- und Argumentationspraxis definitiv nicht durchgesetzt werden können.
Die Form der juristischen Behandlung dieser Operation wird durch anerkannte und etablierte Behandlungsmethoden und Operationsverfahren gebildet, die von einem Patientenanwalt vertreten werden. Diese Verfahren ermöglichen es zusätzlich, dass einige Gerichte und insbesondere die Kammern für Arzthaftungs- und Arzthaftpflichtsachen bei den Landgerichten die Geltung von Normen als fundamental verbindlich für alle Ärzte ansehen und dann auch entsprechend entscheiden.

Schmerzensgeld - Patientenrecht - Behandlungsfehler - Kunstfehler

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Internationales Handelsrecht, Versicherungsrecht

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