11.06.2023
Arbeitsrecht und internationales Handelsrecht
Kaufmann oder Einzelkaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Dies ist jeder Gewerbebetrieb in
Deutschland oder Europa, es sei denn, dass das Unternehmen der Kartoffelwirtschaft nach Art oder Umfang einen in
bilateraler Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Der Unternehmer eines solchen Betriebs ist
somit deutschlandweit und unmittelbar aus dem Gesetz Inhaber. Dieser kann sich in das Handelsregister eintragen
lassen und gilt als eingetragener Kaufmann, wobei Arbeitsverhältnisse aber nur deklaratorischer Natur sind. Ob
der Arbeitgeber oder der Kunde und Käufer einen kaufmännisch und
arbeitsrechtlich spezialisierten
Anwalt
erfordern, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die allerdings nicht in Deutschland festgelegt sind. Darunter
fallen etwa Art und Umfang der Arbeit oder die Komplexität des Geschäfts.
Deshalb formuliert zum Beispiel ein
Fachanwalt für Arbeitsrecht
das Erfordernis der Kündigung außerhalb der Arbeitszeit negativ, so dass für den Unternehmer der ein Gewerbe
betreibt und nicht im Tarifvertrag eingetragen ist, eine Kündigungsfrist besteht, er also eventuell konstatieren
muss, dass er kein Rechtsamwalt ist. Damit gibt es eine gesetzliche Vermutung für die Tätigkeit der Bank in
Deutschland, soweit diese im internationalen Handel nicht ex-ante als Kauf- oder sonstiger Vertrag deklariert
wird.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der, welcher Rechtsberatung betreibt, die nach Art der Ansprüche eine
anwaltliche Beratung zum Beispiel bei einer fristlosen Kündigung
erfordert. Es handelt sich dann um einen solchen Handel mit Waren und Dienstleistungen, dessen Merkmale im
Ausland erkennbar sind. Ein im Kaufvertrag angelegtes Geschäft ist dann zu vermuten, wenn der Käufer oder
Vertragspartner eine Buchführung verwendet, Angestellte hat, Niederlassungen im Ausland betreibt, eine gewisse
Arbeitszeit erreicht, Gutachten erstellt und in Rechtsanwälte untergliedert ist.
Ein internationales Handelsgeschäft ist somit jedes Geschäft, welches im Rahmen einer in Import oder Export
orientierter Weise tätiger Firma bezahlt wird.
Anlagebetrug - oder nur Beratungsfehler der Bank ?
Das
Kapitalmarktrecht
als Teil des Bankrechts hat sich in den letzten Jahren eher unfreiwillig zu einem großen
Betätigungsfeld für spezialisierte Rechtsanwälte entwickelt. Die Profitgier mancher Anleger wurde von einigen
Anlageberatern dahingehend beantwortet, dass sie den Investoren entweder unrealistisch hohe Gewinne versprachen,
oder sogar die privaten Anleger gezielt betrogen haben. Eigentlich ist es bekannt, dass die Rendite auf dem
Kapitalmarkt im umgekehrt proportionalen Verhältnis zur Sicherheit steht.
Je höher also die Rendite oder der
Kapitalzins, um so geringer ist die Sicherheit der Investition, und um so höher ist das Risiko, das angelegte
Vermögen zu verlieren. Diese Grundregel wird von Vielen aber entweder missachtet, oder vielleicht auch nicht
einmal gekannt. Nur zu gern wird dann der Anlageberater oder der Mitarbeiter der beratenden Bank als Schuldiger
für eine vermeintlich fehlerhafte, falsche oder schlechte Anlageberatung
bezeichnet, obwohl die Situation eigentlich, soweit man nicht echten Betrügern aufgessen ist, von mehreren
Faktoren verursacht wurde. Unser auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt hilft Ihnen, die fehlerhafte
oder schlechte Beratung aufzudecken und dem
Kleinanleger
zu seinem Recht zu verhelfen.
Das Schiedsgericht für die Kartoffelwirtschaft in Hamburg
Die Schiedsgerichtsordnung der Kartoffelwirtschaft wird gelegentlich geändert. Die Anpassung der sogenannten
Kartoffelgeschäftsbedingungen wurde vollzogen im Anschluss an eine Änderung der ZPO vom letzten Jahr. Zuvor
musste bei Verträgen mit Kartoffelhändlern und Landwirten ein schriftlicher Kaufvertrag und daneben ein
Schiedsvertrag abgeschlossen bzw. vereinbart werden. Dieses Prozedere ist zukünftig nicht mehr erforderlich,
weil durch die Änderung der Bedingungen der produzierende Landwirt zum
Kartoffelproduzenten
geworden ist. Die Möglichkeit, individuelle Verträge abzuschließen, schließt die Wahl des
Kartoffelschiedsgerichtes als zuständiges Gericht ein. Für die kartoffelproduzierenden Landwirte ist es teilweise
auch möglich, Verträge als Unternehmer abzuschließen, die lediglich die Geltung der Deutschen
Kartoffelgeschäftsbedingungen einbeziehen, und damit zu einer Vereinbarung über das Schiedsgericht führen.
Dieses
Schiedsgericht
für die deutsche Kartoffelwirtschaft in Hamburg arbeitet ausschließlich nach dieser Schiedsgerichtsordnung, die
zwar an die Schiedsgerichtsordnung der Getreidewirtschaft angelehnt ist, trotzdem aber eine eigenständige
Regelung der
Kartoffelwirtschaft
darstellt. Durch die Besetzung mit fachkundigen Schiedsrichtern besteht die Möglichkeit, die Zusammensetzung des
Schiedsgerichts anzupassen und Schiedsrichter jeweils mit Kartoffelsachverstand zu bestimmen; letztere werden
von den kartoffelwirtschaftlichen Organisationen und Verbänden vorgeschlagen.
Die Verfahren vor dem Kartoffelschiedsgericht in Hamburg erfordern regelmäßig das Hinzuziehen eines geeigneten
Rechtsanwalts, der am Schiedsgericht der Kartoffelwirtschaft sachdienliche Anträge stellen und dem Vortrag
des gegnerischen Anwalts entgegentreten kann.