Arbeitsrecht

15.11.2023
Der Begriff Arbeitsrecht und andere Begriffe aus der Arbeitswelt werden oft im täglichen Arbeitsleben und auch vor den Gerichten in einer mehrdeutigen Weise benutzt. Eine direkte Übernahme des Begriffes des Beschäftigungsverhältnisses in juristischen Maßnahmen, so wie er im Arbeitsleben benutzt wird, ist aber nach weitverbreiteter Auffassung für den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nicht zulässig. Als ein Grund hierfür kann gelten, dass die Arbeitgeber letztlich auf den Menschen ausgerichtet sind, und deswegen der Arbeitnehmer als Arbeiter oder Angestellter betriebsbedingter Unternehmen selbst Teil der Kündigung sein kann, womit die verwendeten Begriffe oftmals eine fristgemäße und auf sofortige Entlassung ausgerichtete, soziale Komponente enthalten. Demgegenüber wird es allgemein als Ziel der betrieblichen Abmahnung angesehen, die Entlassung möglichst unabhängig vom Betriebsfrieden zu betreiben. Somit müsste bei Übernahme in ein Anstellungsverhältnis dieses erst in einer von tarifvertraglichen Zusätzen befreiten krankheitsbedingten Situation neu definiert werden.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

Als Arbeitsrechtliche Abmahnung werden auch unter dem Begriff der Abfindung vor dem Arbeitsgericht in der Rechtsprechung eine Menge von Regeln verstanden, welche rein betriebliche Prozesse beschreiben, durch die die Strukturen einer Kündigung in solche einer Firma oder eines Unternehmers übertragen werden, ohne dass es dazu einer Vereinbarung in der Art eines Aufhebungsvertrages bedarf.

Fristlose Kündigung oder Abmahnung

Der Verzicht auf rechtswidrige Begriffe in der Welt der Arbeit hat dabei nicht zum Ziel, den Mutterschutz von vornherein auszuschließen, sondern er dient vielmehr dazu, Kündigungsschutzklagen zu verhindern, bei denen nur scheinbar neue Erkenntnisse über die fachliche Qualifikation des Anwalts für Arbeitsrecht aus einer einseitig verlängerten Kündigungsfrist gewonnen werden, die aber in Wirklichkeit durch übermäßige Inanspruchnahme von Urlaubstagen vorher in die Gefahr des Mobbing interpretiert wurden. Insbesondere ist dies auch eine Methode, derer sich eine Reihe von Personalabteilungen teilweise bedienen. So warnte in der Vergangenheit der Personalchef schon den Betriebsrat vor einem Wiederaufleben der betriebsbedingten Kündigung nach Gehaltserhöhung durch unangemessenen Missbrauch betrieblicher oder betriebseigener Mittel für private Zwecke; aber er warnte auch vor der Ausbeutung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Billiglohnländern oder aus Osteuropa.
Ärger in der Firma
Überstunden und Mehrarbeit nicht vergütet
Prozess beim Arbeitsgericht
Bayern
Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Wir vertreten Arbeitnehmer in allen Belangen des betrieblichen Alltags, kennen also die rechtliche Situation von allen Seiten. Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
  • Sie haben eine unberechtigte Abmahnung bekommen?
    Wir prüfen die Situation, beraten Sie, und wenn es erforderlich ist, widersprechen wir der Abmahnung oder reichen Klage gegen Ihren Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein.
  • Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, und das Arbeitsamt zwingt Sie, Ihren Arbeitgeber deswegen zu verklagen?
    Wir nehmen Kontakt mit dem Arbeitsamt auf, um die Angelegenheit möglichst schnell zu erledigen, und Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen.
    Wenn es notwendig ist, reichen wir eine Kündigungsschutzklage ein.
  • Sie haben eine unberechtigte Kündigung oder eine Änderungskündigung erhalten?
    Um keine Zeit zu verlieren, reichen wir in solchen Fällen umgehend eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.
  • Der Arbeitgeber möchte sich von Ihnen trennen, will aber keine oder eine zu geringe Abfindung zahlen?
    Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber, um die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu erreichen.
  • Ihr Urlaub wird nicht in vollem Umfang gewährt, oder Sie können den Urlaub nicht in den Schulferien nehmen, obwohl Sie schulpflichtige Kinder haben?
    Wir setzen Ihre berechtigten Urlaubsansprüche durch; wenn es geht, außergerichtlich, und wenn es nicht anders geht, dann über den Weg zum Arbeitsgericht.
  • Sie sollen betriebsbedingt durcharbeiten, und der Arbeitgeber will Ihnen den Urlaub nur auszahlen?
    Ihr Urlaubsanspruch ist ein absoluter Anspruch, und der Arbeitgeber hat nicht das Recht, den Ihnen zustehenden Urlaub zu streichen oder nicht zu gewähren. Auch eine Zahlung kann den Urlaub nicht ersetzen. Wir klären das mit Ihrem Arbeitgeber, - notfalls vor Gericht.
  • Es gibt Probleme mit Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit?
    Auch dieses arbeitsrechtliche Problem können wir für Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
  • Überstunden oder Mehrarbeit werden angeordnet, aber nur unzureichend vergütet? Überstunden und Mehrarbeit sind gesetzlich geregelt. Wir helfen Ihnen, dass Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften einhält, und sie nicht zu Ihrem Nachteil missachtet.
  • Ihr Betrieb ermöglicht Ihnen das Abbummeln der angesammelten oder angehäuften Überstunden nicht, weil es wieder mehr Arbeit gibt?
    Die maximal zulässige tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit ist gesetzlich geregelt. Auch Sie als Arbeitnehmer dürfen diese Zeiten und Stundenzahlen nicht überschreiten, und Ihr Arbeitgeber darf Sie natürlich erst Recht nicht zwingen, gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen. Wir nehmen Ihnen die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber ab, verhandeln mit ihm, und klären die Sache.
  • Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen verbieten, nach der Beendigung des Arbeits­verhältnisses bei der Konkurrenz zu arbeiten?
    Manchmal ist in einem Arbeitsvertrag ein sogenannter Konkurrenzschutz vereinbart. Dieser erfordert aber immer eine irgendwie geartete Gegenleistung ihres Arbeitgebers für die gesamte vereinbarte Schutzzeit. Diese Gegenleistung kann zum Beispiel eine Geldzahlung sein.
    Wir klären das für Sie und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber in Ihrem Interesse.
  • Das Arbeitsamt will Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld nach einer Kündigung verhängen?
    Wir prüfen die Situation, und wir nehmen Ihnen die nervende Auseinandersetzung mit dem Arbeitsamt ab.
  • Sie wissen nicht, ob das Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber wirklich gut ist, oder sie möchten sich gegen ein schlechtes Zeugnis zur Wehr setzen?
    Zeugnisse können versteckte Hinweis enthalten. Wir kennen die alle. Deshalb können wir für Sie beurteilen, ob ein Zeugnis OK ist, oder ob eventuell auf Erteilung eines korrekten Zeugnisses geklagt werden muss.
Wir beraten Sie, wir helfen Ihnen, wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten.
Wir überprüfen für Sie alle Arten von Arbeitsverträgen und individuellen oder betrieblichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber.


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