Sie haben eine Abmahnung wegen der Benutzung einer Filesharing-Tauschbörse im Internet bekommen?

15.11.2023

Hilfe vom Anwalt bei illegalem Download/Upload Filesharing

Anwälte für Internetrecht und Urheberrecht.
Die Abmahnung vom Anwalt
Die folgenden Institutionen gewähren Hilfe bei Abmahnung oder Mahnschreiben für Musik oder Filme die vom Benutzer hochgeladen wurden. Eine Abmahnung ist gegenwärtig die formale Aufforderung, eine konkrete Handlung in der Zukunft nicht mehr vorzunehmen oder zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für alle Bereiche der Unterlassungsansprüche und in jeder Relation zwischen dem User und dem Internet einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings in Tauschbörsen, insbesondere bei Bit Torrent oder Azureus im Urheberrecht erhalten.
Im Wettbewerb werden alle Verstöße im Abmahnverfahren erledigt, das ursprünglich als Rechteinhaber der Musikindustrie oder Filmbranche verstanden wurde, teilweise wurde sie auch als Instrument zur Verhinderung des illegalen Herunterladens oder auch Uploadens von urheberrechtlich geschützten Dateien oder Werken angesehen. Inzwischen ist eine Unterlassungsaufforderung im Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb UWG gesetzlich geregelt. Die Abmahnung hat ausschließlich die Funktion, Anwaltsgebühren möglichst ohne vorherige Einschaltung eines Gerichts ausschließlich im Wege der Angstmache oder Einschüchterung einzuziehen.
Illegaler Download
Dieser ist aus Sicht des Abmahners oder auch des Rechteinhabers sinnvoll, um dem Risiko entgegenzuwirken, dass jede Weitergabe und das relativ strafbewehrte Kopieren von Musikstücken, Filmen oder Fernsehsendungen bereits vor einem gerichtlichen Verfahren in Form einer schriftlichen Unterlassungserklärung anerkannt wird, wenn der Benutzer auch sonst keinen Anlass zum Hochladen der Daten gegeben hat. Auch in solchen Fällen hat der Abmahner die bis dahin entstandenen Kosten des Anwalts und des Gerichts, also die Verfahrenskosten, selbst zu tragen. Das gilt auch dann, wenn zuvor kein anderer Rechtsanwalt hinzugezogen wurde.

Filesharing und Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung

Abmahnung wegen illegalem Download/Upload
Die Abmahnung im Urheberrecht enthält eine Kopie eines Urteils des vorgeworfenen Sachverhalts, einen damit verbundenen Vorwurf eines bestimmten Rechtsverstoßes, eine Aufforderung zur Unterlassung der Handlung innerhalb einer Frist, und die Androhung weiterer rechtlicher Schritte. Regelmäßig wird einer schriftlichen Abmahnung eine vorgefertigte oder vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese darf nicht ohne weiteres und insbesondere nicht ohne Rücksprache mit einem spezialisiertem fachkundigen Anwalt für Abmahnungen unterzeichnet werden.

Abmahnung Emule und Tauschbörse

Es ist häufig unklar und umstritten, ob der abmahnende Rechtsanwalt oder der unlautere Abmahnverein die Interessen des Geschädigten oder eines Verletzten vertritt, oder ob das Abmahnschreiben gefälscht ist und nur mit einer aufgedruckten Unterschrift versehen wurde. Soweit die Abmahnung in Form eines Angebots zum Abschluss einer Unterlassungserklärung ausgestaltet ist, hat der User und Internetbenutzer diese Frage zwischenzeitlich entschieden. Danach bedarf es in allen Fällen der unberechtigten Abmahnung einer beigefügten, durch ein Abmahnschreiben ausgestellten schriftlichen Vollmacht für die Wirksamkeit, da die Vorschrift der Gesetze auf diese Fälle anwendbar ist. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung beim Vorgehen gegen den illegalen Download, dort bestätigte das Gericht die Rechtswirksamkeit einer E-Mail auch dann, wenn diese nur aus Spam bestand und bereits gelöscht wurde. Hilfe bei unberechtigten Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung eines Urheberrechts: Emule, Limewire und musikupload, wo der Download oder upload illegal sind bei gleichzeitiger Abmahnung wegen illegalem Download und illegaler Tauschbörsen für Musikdownload und Filme.

Abmahnung wegen Download, Upload, Filesharing bei Emule, Azureus und Limewire und anderen Tauschbörsen

Das illegale Zurverfügungstellen urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen und Filesharingnetzwerke im Internet. Musik und Filme hochgeladen? Die Abmahngebühren einschließlich der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltsgebühren werden in vielen Fällen bereits durch Inkassounternehmen im Wege des Abmahnschreibens oder von einem Rechtsanwalt in Deutschland eingezogen. Auf die Anschreiben dieser Unternehmen sollte deshalb nicht reagiert werden. Mehr Informationen:
Tauschbörse
In letzter Zeit gehen Abmahnvereine und auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwaltsbüros in großem Stil dazu über, Abmahnungen für das Anbieten oder Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke im Internet zu verschicken.
Früher wurde nur das Anbieten aktueller Musikstücke und Kinofilme verfolgt, inzwischen werden auch Abmahnungen verschickt, wenn Sie lediglich eine aus dem Fernsehen aufgezeichnete Sendung oder sonstige Videoclips mit Filesharing-Programmen wie eMule, eDonkey, Gnutella, BitTorrent und vielen anderen aus dem Internet herunterladen. Denn ohne dass Sie es merken, stellen Sie alle Dateien schon während des Herunterladens automatisch auch für andere Nutzer im Internet zur Verfügung.
Mit anderen Worten: Sie bieten (ungewollt) urheberrechtlich geschütze Werke zum Download an.
Abmahnung wegen Torrent oder Filesharing Häufig sind die Abmahnungen unberechtigt, weil Sie als "Abmahnopfer" tatsächlich weder Musik noch sonstige urheberrechtlich geschützte Werke zum Upload über eine Tauschbörse oder sonstwie im Internet angeboten haben, und ein Urheberrechtsverstoß durch Sie auch nicht bewiesen werden kann.
Wenn Sie das Opfer einer solchen Abmahn-Aktion geworden sind, leiten wir für Sie alle notwendigen Maßnahmen ein, um die Abmahnung zurückzuweisen, und Sie so weit wie möglich vor der Zahlung unberechtigter Abmahngebühren zu schützen.
Achtung:
Anworten Sie nicht auf Abmahnschreiben, ohne sich vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Schreiben Sie nichts per Post oder per E-Mail an die Abmahner, und rufen Sie dort auch nicht an. Alles, was sie unüberlegt sagen oder schreiben, kann gegen Sie verwendet werden; auch wenn Sie völlig unschuldig sind.
Und leider werden Sie die Probleme auch nicht beseitigen, wenn Sie eine geforderte Unterlassungserklärung abgeben, und den geforderten Betrag, der meistens als "besonders entgegenkommendes Angebot" dargestellt wird, einfach bezahlen. Stattdessen werden Sie sehr oft mindestens zwei weitere Abmahnungen von anderen Rechtsanwaltsbüros erhalten, die nun ebenfalls Geld für irgendwelche angeblichen Urheberrechtsverletzungen von Ihnen verlangen. Denn Sie sind auf Grund Ihrer freiwilligen Zahlung im Netzwerk der Abmahner als "zahlendes Opfer" registriert, von dem man vielleicht noch mehr Geld bekommen kann.

Zu Ihrem Ansprechpartner bei Abmahnungen
Bayern
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