15.11.2023
Hilfe vom Anwalt bei illegalem Download/Upload Filesharing
Anwälte für Internetrecht und Urheberrecht.
Die Abmahnung vom Anwalt
Die folgenden Institutionen gewähren
Hilfe bei Abmahnung
oder Mahnschreiben für Musik oder Filme die vom Benutzer hochgeladen wurden.
Eine Abmahnung ist gegenwärtig die formale Aufforderung, eine konkrete Handlung in der Zukunft nicht mehr
vorzunehmen oder zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für alle Bereiche der Unterlassungsansprüche und
in jeder Relation zwischen dem User und dem Internet einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings
in Tauschbörsen, insbesondere bei Bit Torrent oder Azureus im Urheberrecht erhalten.
Im Wettbewerb werden alle Verstöße im Abmahnverfahren erledigt, das ursprünglich als Rechteinhaber der
Musikindustrie oder Filmbranche verstanden wurde, teilweise wurde sie auch als Instrument zur Verhinderung des
illegalen Herunterladens oder auch Uploadens von urheberrechtlich geschützten Dateien oder Werken angesehen.
Inzwischen ist eine Unterlassungsaufforderung im Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb UWG gesetzlich geregelt.
Die Abmahnung hat ausschließlich die Funktion, Anwaltsgebühren möglichst ohne vorherige Einschaltung eines Gerichts
ausschließlich im Wege der Angstmache oder Einschüchterung einzuziehen.
Illegaler Download
Dieser ist aus Sicht des Abmahners oder auch des Rechteinhabers sinnvoll, um dem Risiko entgegenzuwirken,
dass jede Weitergabe und das relativ strafbewehrte Kopieren von Musikstücken, Filmen oder Fernsehsendungen bereits
vor einem gerichtlichen Verfahren in Form einer schriftlichen Unterlassungserklärung anerkannt wird, wenn der
Benutzer auch sonst keinen Anlass zum Hochladen der Daten gegeben hat. Auch in solchen Fällen hat der Abmahner die
bis dahin entstandenen Kosten des Anwalts und des Gerichts, also die Verfahrenskosten, selbst zu tragen. Das gilt
auch dann, wenn zuvor kein anderer Rechtsanwalt hinzugezogen wurde.
Filesharing und Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung
Abmahnung wegen illegalem Download/Upload
Die Abmahnung im Urheberrecht enthält eine Kopie eines Urteils des vorgeworfenen Sachverhalts, einen damit
verbundenen Vorwurf eines bestimmten Rechtsverstoßes, eine Aufforderung zur Unterlassung der Handlung innerhalb
einer Frist, und die Androhung weiterer rechtlicher Schritte. Regelmäßig wird einer schriftlichen Abmahnung eine
vorgefertigte oder vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese darf nicht ohne weiteres und insbesondere
nicht ohne Rücksprache mit einem spezialisiertem fachkundigen Anwalt für Abmahnungen unterzeichnet werden.
Abmahnung Emule und Tauschbörse
Es ist häufig unklar und umstritten, ob der abmahnende Rechtsanwalt oder der unlautere Abmahnverein
die Interessen des Geschädigten oder eines Verletzten vertritt, oder ob das Abmahnschreiben gefälscht ist und
nur mit einer aufgedruckten Unterschrift versehen wurde. Soweit die Abmahnung in Form eines Angebots zum Abschluss
einer Unterlassungserklärung ausgestaltet ist, hat der User und Internetbenutzer diese Frage zwischenzeitlich
entschieden. Danach bedarf es in allen Fällen der unberechtigten Abmahnung einer beigefügten, durch ein
Abmahnschreiben
ausgestellten schriftlichen Vollmacht für die Wirksamkeit, da die Vorschrift der Gesetze auf diese Fälle
anwendbar ist. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung beim Vorgehen gegen den illegalen Download, dort bestätigte
das Gericht die Rechtswirksamkeit einer E-Mail auch dann, wenn diese nur aus Spam bestand und bereits gelöscht
wurde. Hilfe bei
unberechtigten Abmahnungen
wegen angeblicher Verletzung eines Urheberrechts:
Emule, Limewire und musikupload, wo der
Download oder upload illegal sind bei gleichzeitiger Abmahnung wegen
illegalem Download und illegaler Tauschbörsen für Musikdownload und Filme.
Abmahnung wegen Download, Upload, Filesharing bei Emule, Azureus und Limewire und anderen Tauschbörsen
Das illegale Zurverfügungstellen urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen und Filesharingnetzwerke
im Internet. Musik und Filme hochgeladen?
Die Abmahngebühren einschließlich der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltsgebühren werden in vielen Fällen
bereits durch Inkassounternehmen im Wege des Abmahnschreibens oder von einem Rechtsanwalt in Deutschland eingezogen.
Auf die Anschreiben dieser Unternehmen sollte deshalb nicht reagiert werden. Mehr Informationen:
Tauschbörse
In letzter Zeit gehen Abmahnvereine und auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwaltsbüros in großem Stil dazu
über, Abmahnungen für das Anbieten oder Hochladen urheberrechtlich geschützter
Werke im Internet zu verschicken.
Früher wurde nur das Anbieten aktueller Musikstücke und Kinofilme verfolgt, inzwischen werden auch
Abmahnungen verschickt, wenn Sie lediglich eine aus dem Fernsehen aufgezeichnete Sendung oder sonstige
Videoclips mit Filesharing-Programmen wie eMule, eDonkey, Gnutella, BitTorrent und vielen anderen aus dem
Internet herunterladen. Denn ohne dass Sie es merken, stellen Sie alle Dateien schon während des
Herunterladens automatisch auch für andere Nutzer im Internet zur Verfügung.
Mit anderen Worten: Sie
bieten (ungewollt) urheberrechtlich geschütze Werke zum Download an.
Abmahnung wegen Torrent oder
Filesharing
Häufig sind die Abmahnungen unberechtigt, weil Sie als "Abmahnopfer" tatsächlich weder Musik noch sonstige
urheberrechtlich geschützte Werke zum Upload über eine Tauschbörse oder sonstwie im Internet angeboten haben,
und ein Urheberrechtsverstoß durch Sie auch nicht bewiesen werden kann.
Wenn Sie das Opfer einer solchen Abmahn-Aktion geworden sind, leiten wir für Sie alle notwendigen Maßnahmen
ein, um die Abmahnung zurückzuweisen, und Sie so weit wie möglich vor der Zahlung unberechtigter
Abmahngebühren zu schützen.
Achtung:
Anworten Sie nicht auf Abmahnschreiben, ohne sich vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Schreiben Sie
nichts per Post oder per E-Mail an die Abmahner, und rufen Sie dort auch nicht an. Alles, was sie unüberlegt
sagen oder schreiben, kann gegen Sie verwendet werden; auch wenn Sie völlig unschuldig sind.
Und leider werden Sie die Probleme auch nicht beseitigen, wenn Sie eine geforderte Unterlassungserklärung
abgeben, und den geforderten Betrag, der meistens als "besonders entgegenkommendes Angebot" dargestellt wird,
einfach bezahlen. Stattdessen werden Sie sehr oft mindestens zwei weitere Abmahnungen von anderen
Rechtsanwaltsbüros erhalten, die nun ebenfalls Geld für irgendwelche angeblichen Urheberrechtsverletzungen
von Ihnen verlangen. Denn Sie sind auf Grund Ihrer freiwilligen Zahlung im Netzwerk der Abmahner als "zahlendes
Opfer" registriert, von dem man vielleicht noch mehr Geld bekommen kann.
Zu Ihrem Ansprechpartner bei Abmahnungen