Erbschaftsrecht

Wir sind Ihre Anwälte für alle erbrechtlichen Angelegenheiten:

30.04.2024

Der spezialisierte Anwalt für Erbrecht und Erbschaftsrecht

Einen Anwalt mit dem Fachgebiet Erbrecht zu finden ist selbst in Hamburg gar nicht so einfach. In Norddeutschland gibt es nur wenige erfahrene Fachanwälte für Erbrecht. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren mit Schwerpunkt im Erbrecht tätig und wir beraten Sie in sämtlichen erbrechtlichen Fragen einer Erbschaft.
Wenn Sie zum Beispiel das Erbe für Ihren Ehepartner, für Ihre Kinder und Enkel oder für sonstige erbberechtigte Personen sichern wollen, bieten wir Ihnen eine kompetente erbrechtliche Beratung.
Obwohl es einen großen Bedarf an anwaltlicher Beratung und Vertretung für das Erbrecht und an Anwälten für Erbschaftsrecht gibt, stehen nach einem Erbfall nur sehr wenige Experten auf diesem Gebiet zur Verfügung. Bei allen Fragen zum Testament und bei der Abfassung von letztwilligen Verfügungen sind wir die richtigen Ansprechpartner.
Die Beratung bei uns im Haus erfolgt unter der Hinzuziehung von Fachanwälten für Erbrecht; nur so kann gewährleistet werden, dass auf Ihre Wünsche individuell eingegangen werden kann, und sämtliche mit dem Erbfall zusammenhängenden Probleme im Interesse des Mandanten gelöst werden können. Als erfahrene Anwälte für Erbrecht kennen wir uns nebenbei auch mit sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch und dem Nachlass aus, und wir unterstützen Sie bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft.
Suchen Sie in allen Fragen des Erbrechts einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht auf, und kommen Sie in unser Anwaltsbüro in Hamburg-Winterhude.
Wenn es darum geht, Ihr Vermögen im Fall Ihres Ablebens gerecht unter Ihren Erben oder Vermächtnisnehmern aufzuteilen, müssen Sie schon zu Lebzeiten die notwendigen Vorkehrungen treffen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Aufsetzung von Testamenten - Testament - und letztwilligen Verfügungen.
Natürlich können alle Vorkehrungen für Ihren Todesfall auch unter Einbeziehung Ihrer Erben oder Ihres Ehepartners getroffen werden. Deshalb helfen wir Ihnen auch bei der Gestaltung von Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten.
Manchmal soll der eine oder andere Erbe weniger bekommen als die anderen Erben. Wir sorgen dafür, dass Ihr Testament so klar und eindeutig formuliert ist, dass Ihr Wille umgesetzt werden kann, und es trotzdem später keinen Streit zwischen den Erben gibt.
Manchmal möchten Sie auch einer Person etwas zukommen lassen, die eigentlich nicht zum Kreis der Erbberechtigten - Erben - gehört. In diesem Fall verfassen wir für Sie geeignete Vermächtnis­erklärungen, die späteren Streit zwischen Erben und Vermächtnisnehmern vermeiden.
Und es kann gelegentlich aus steuerlichen oder erbrechtlichen Gründen sinnvoll sein, Immobilien oder Vermögenswerte schon vor Ihrem Ableben an einzelne Erbberechtigte zu übertragen; sei es durch Verkauf, sei es durch Schenkung o.ä. Wir können Ihnen Lösungen anbieten, die genau auf die jeweilige Situationen zugeschnitten sind.
Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, setzen wir Ihre erbrechtlichen Ansprüche notfalls vor Gericht durch, oder wir wehren unberechtigte Ansprüche von Ihnen ab.
Zuvor versuchen wir aber immer, eine einvernehmliche Lösung zwischen allen beteiligten Erben, Vermächtnis­nehmern oder auch Nachlass­gläubigern zu finden. Denn Erbschafts­streitigkeiten sind unerfreulich und psychisch belastend.
Wir möchten in Ihrem Interesse, dass ein Streit ums Erbe nur dann zu Gericht gelangt, wenn vorher alle Einigungsversuche gescheitert sind.
Wir sind übrigens schon seit über fünf Jahrzehnten intensiv und erfolgreich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig:
  • Erstellung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
  • Gestaltung von Erbverträgen
  • Rechtliche Analyse von bereits vorhandenen Testamenten und Vermächtnissen
  • Vertretung in Nachlassverfahren
  • Abgabe von Erbantritts- oder Erbausschlagungserklärungen
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Erbe von Betrieben und Unternehmen
  • Hausbesuche
  • Allgemeine erbrechtliche Fragen
Rufen Sie uns an:  040/ 280 5810
Bayern
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