Es kommt kein Geld vom Schuldner

Forderungseinzug (Inkasso)  
Forderungsmanagement

15. November 2023

Einzug von Forderungen und Forderungsmanagement durch Rechtsanwälte

Der Kunde zahlt nicht

Der Kunde will nicht zahlen, oder er zahlt seine Rechnungen nicht; vielleicht kann er auch nicht zahlen, er übersendet einen ungedeckten Scheck der dann platzt, so dass eine häufige Frage an den Inkassoanwalt lautet: wie bekomme ich mein Geld vom Kunden? Das vorgerichtliche Inkasso oder Inkassoverfahren bedeutet die Kontaktaufnahme mit dem säumigen Schuldner zunächst in schriftlicher, dann auch in persönlicher oder telefonischer Form, um auf diese Weise den Einzug der offenen Forderungen zu betreiben. Hierbei kann eine individuelle Anzahl von Maßnahmen im Rahmen des Forderungsinkasso mit speziellen Mahnschreiben erfolgen. Oftmals führt der direkte Kontakt mit dem Inkasso Rechtsanwalt bereits zur freiwilligen Zahlung seitens des Schuldners, so dass mögliche Ratenzahlungsvereinbarungen in einem Gespräch getroffen werden können. Die Anschriftenermittlung, weitere Nachforschungen nach der Adresse des Kunden, das Telefoninkasso und die Überwachung von Ratenzahlungsverpflichtungen aus offenen Forderungen sind die wesentlichen Bestandteile des außergerichtlichen Inkassomandats.
Wenn der Schuldner nicht zahlt, dann geht es vorrangig darum, offene Rechnungen einzuziehen und Forderungen einzutreiben, im äußersten Fall auch Strafanzeige gegen einen betrügerischen Schuldner wegen Betrugs zu erstatten, wenn er nicht freiwillig zahlt. Denn der säumige Schuldner betrügt zuweilen den Gläubiger und bezahlt nicht. Inkasso und Forderungseinzug durch einen Anwalt für Inkassorecht sind in diesem Fall günstiger als ein Inkassounternehmen.

Einzug offener Forderungen:

1. Inkassounternehmen
2. Vollstreckungsbescheid und Mahnbescheid
3. Warenkreditversicherung
In der Regel erfolgt eine schriftliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Auch im telefonischen Mahnverfahren durch anwaltliche Mitarbeiter und beim Forderungseinzug durch den Anwalt können Einwände der Schuldner berücksichtigt und dadurch Prozesse vermieden werden. Die Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens erfolgt durch die Einholung von Erkundigungen und Auskünften über den Schuldner, ohne dass die voraussichtlichen Erfolgsaussichten geprüft werden. Dazu zählen auch Wirtschaftsauskünfte, Anfragen bei der SCHUFA oder bei Creditreform und Bürgel (BWI), und die Recherche von Negativmerkmalen bei Vollstreckungs- und Insolvenzgerichten. Auch der deutsche Schuldner zahlt nicht immer sofort, seine genaue Identität läßt sich aber durch Anfragen beim Handelsregister oder bei Gewerberegistern feststellen. Inkasso in Deutschland: Bei einer Erfolglosigkeit des vorgerichtlichen oder außergerichtlichen Inkassoverfahrens wird zunächst ein Firmeninkasso und dann das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet; insbesondere werden beim Inkasso durch Rechtsanwälte in Hamburg zunächst ein Mahnbescheid und später ein Vollstreckungsbescheid beantragt und anschließend die Konten gepfändet, Sachen gepfändet, eine Verhaftung durchgeführt und eventuell die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft) durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet. Der gesamte Maßnahmenkatalog läuft unter dem Oberbegriff Inkasso für Firmen, deshalb sollte der Auftraggeber Bezug auf diesen Vorgang nehmen. Anschließend können auch Eintragungen von Zwangshypotheken auf Grundstücke des Schuldners erfolgen. Wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, wird die offene Forderung zunächst im Rahmen des Anwaltsinkassos und anschließend im Wege des Prozesses tituliert. Dabei wird der gesamte Schriftwechsel mit dem Schuldner und dem Gericht vom Anwalt für Inkasso abgewickelt. Der Mandant wird in seiner Eigenschaft als Gläubiger über alle wichtigen Schritte schriftlich oder telefonisch informiert. Durch die elektronisierte Form der Aktenbearbeitung kann jederzeit der Sachstand der individuellen Situation in Hamburg festgestellt und dem Mandanten mitgeteilt werden, dies bezieht sich auch auf Informationen über offene Zahlungen vom Schuldner in Lübeck.
Bayern

Der erfolgreiche Einzug von Forderungen erfordert Fachwissen und Erfahrung.
Wir haben Beides!

Ihr Schuldner zahlt nicht?
Schicken Sie ihm nur eine einzige schriftliche Mahnung, - alles weitere erledigen wir für Sie.
Wir fordern den Schuldner schriftlich und persönlich zur Zahlung auf. Schon damit erreichen wir eine hohe Erfolgsquote. Denn Post vom Anwalt und persönliche Ansprache durch einen Anwalt kann der Schuldner nicht einfach ignorieren.
Wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt, leiten wir das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren ein, um die Forderung durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil gerichtlich feststellen zu lassen. Anschließend führen wir die Zwangsvollstreckung bei Ihrem Schuldner durch und wickeln diese vollständig für Sie ab. Dazu gehört auch die Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher oder die Pfändung der Bankkonten des Schuldners.
Für unsere Tätigkeit entstehen Ihnen bei vollständig rechtsbeständigen Forderungen keine Gebühren und keine Kosten, die nicht vom Schuldner zu erstatten sind. Insbesondere fällt für unsere Tätigkeit auch keine Erfolgsprovision an, die Ihnen sonst bei Beauftragung eines Inkassounternehmens regelmäßig in einer Höhe von 5% bis 50% der Forderung belastet wird. Der Einzug Ihrer Forderungen durch uns ist also effektiv und wirtschaftlich.
Der Forderungseinzug durch Anwalt: Weil die Bearbeitung des Forderungseinzugs bei uns nicht maschinell, sondern individuell und persönlich erfolgt, können Sie uns für jeden einzelnen Schuldner genau aufgeben, ob wir ihn zunächst mit "Samthandschuhen" anfassen sollen, weil Sie vielleicht eine bestehende Geschäftsbeziehung nicht gefährden möchten, oder ob wir gleich mit ganzer Härte vorgehen sollen.
Um Ihre Forderung einzuziehen benötigen wir einfach nur:
  • Kopien der unbezahlten Rechnungen
  • und Kopien Ihrer schriftlichen Mahnungen.
Diese Unterlagen können Sie uns per Post, per Fax oder per E-Mail schicken. Wir antworten Ihnen so bald wie möglich.
Sie müssen keinen Vertrag mit uns abschließen, und Sie müssen sich nicht langfristig binden: Sie entscheiden in jedem Einzelfall, ob wir Ihre offene Forderung für Sie einziehen sollen.
Gern erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie eine schnelle, erfolgreiche, und insbesondere kostengünstige Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen mit uns realisiert werden kann.
Rufen Sie uns einfach an: 040 / 280 581 0
Was wir noch für Sie tun können:
Als Mitglied der SCHUFA können wir Auskünfte über Ihre Schuldner einholen.
Und wir können Auskünfte bei Einwohnermeldeämtern, Gewerberegistern und Handelsregistern abrufen, um die Identität und die Bonität Ihrer Schuldner, Kunden und Geschäftspartner zu überprüfen.

Ihre Ansprechpartner für den Einzug von Forderungen:
Rechtsanwalt für Forderungsinkasso Rechtsanwalt für den Einzug offener Rechnungen Rechtsanwalt für Forderungseinzug

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