15. November 2023
Einzug von Forderungen und Forderungsmanagement durch Rechtsanwälte
Der Kunde zahlt nicht
Der Kunde will nicht zahlen, oder er zahlt seine Rechnungen nicht; vielleicht kann er auch nicht zahlen,
er übersendet einen ungedeckten Scheck der dann platzt, so dass eine häufige Frage an den
Inkassoanwalt lautet: wie bekomme ich mein Geld vom Kunden?
Das vorgerichtliche Inkasso oder Inkassoverfahren bedeutet die Kontaktaufnahme mit dem säumigen Schuldner
zunächst in schriftlicher, dann auch in persönlicher oder telefonischer Form, um auf diese Weise den
Einzug der offenen Forderungen zu betreiben. Hierbei kann eine individuelle Anzahl von Maßnahmen im Rahmen des
Forderungsinkasso mit speziellen Mahnschreiben erfolgen. Oftmals führt der direkte Kontakt mit dem
Inkasso Rechtsanwalt
bereits zur freiwilligen Zahlung seitens des Schuldners, so dass mögliche Ratenzahlungsvereinbarungen in
einem Gespräch getroffen werden können. Die Anschriftenermittlung, weitere Nachforschungen nach der Adresse
des Kunden, das Telefoninkasso und die Überwachung von Ratenzahlungsverpflichtungen aus offenen Forderungen sind
die wesentlichen Bestandteile des außergerichtlichen Inkassomandats.
Wenn der Schuldner nicht zahlt, dann geht es vorrangig darum,
offene Rechnungen einzuziehen und
Forderungen einzutreiben,
im äußersten Fall auch Strafanzeige gegen einen betrügerischen Schuldner wegen Betrugs zu erstatten, wenn er
nicht freiwillig zahlt. Denn der säumige Schuldner betrügt zuweilen den Gläubiger und bezahlt nicht.
Inkasso und
Forderungseinzug durch einen Anwalt
für Inkassorecht sind in diesem Fall günstiger als ein Inkassounternehmen.
Einzug offener Forderungen:
1. Inkassounternehmen
2. Vollstreckungsbescheid und Mahnbescheid
3. Warenkreditversicherung
In der Regel erfolgt eine schriftliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Auch im telefonischen
Mahnverfahren durch anwaltliche Mitarbeiter und beim Forderungseinzug durch den Anwalt
können Einwände der Schuldner berücksichtigt und dadurch Prozesse vermieden werden. Die Vorbereitung des
gerichtlichen Verfahrens erfolgt durch die Einholung von Erkundigungen und Auskünften über den Schuldner,
ohne dass die voraussichtlichen Erfolgsaussichten geprüft werden. Dazu zählen auch Wirtschaftsauskünfte,
Anfragen bei der SCHUFA oder bei Creditreform und Bürgel (BWI), und die Recherche von Negativmerkmalen bei
Vollstreckungs- und Insolvenzgerichten. Auch der deutsche Schuldner zahlt nicht
immer sofort, seine genaue Identität läßt sich aber durch Anfragen beim Handelsregister oder bei
Gewerberegistern feststellen.
Inkasso in
Deutschland:
Bei einer Erfolglosigkeit des vorgerichtlichen oder außergerichtlichen Inkassoverfahrens wird zunächst ein
Firmeninkasso und dann das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet;
insbesondere werden beim Inkasso durch Rechtsanwälte in Hamburg
zunächst ein Mahnbescheid und später ein Vollstreckungsbescheid beantragt und anschließend die Konten
gepfändet, Sachen gepfändet, eine Verhaftung durchgeführt und eventuell die Abnahme der eidesstattlichen
Versicherung (Vermögensauskunft) durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet. Der gesamte Maßnahmenkatalog
läuft unter dem Oberbegriff Inkasso für Firmen,
deshalb sollte der Auftraggeber Bezug auf diesen Vorgang nehmen. Anschließend können auch Eintragungen von
Zwangshypotheken auf Grundstücke des Schuldners erfolgen. Wenn der Schuldner Widerspruch gegen den
Mahnbescheid einlegt, wird die offene Forderung zunächst im Rahmen des
Anwaltsinkassos
und anschließend im Wege des Prozesses tituliert. Dabei wird der gesamte Schriftwechsel mit dem Schuldner
und dem Gericht vom
Anwalt für Inkasso
abgewickelt. Der Mandant wird in seiner Eigenschaft als Gläubiger über alle wichtigen Schritte schriftlich
oder telefonisch informiert. Durch die elektronisierte Form der Aktenbearbeitung kann jederzeit der
Sachstand der individuellen Situation in Hamburg festgestellt und dem Mandanten mitgeteilt werden, dies
bezieht sich auch auf Informationen über offene Zahlungen vom Schuldner in
Lübeck.
Der erfolgreiche Einzug von Forderungen erfordert Fachwissen und Erfahrung.
Wir haben Beides!
Ihr Schuldner zahlt nicht
?
Schicken Sie ihm nur eine einzige schriftliche Mahnung, - alles weitere erledigen wir für Sie.
Wir fordern den Schuldner schriftlich und persönlich zur Zahlung auf. Schon damit erreichen wir eine hohe
Erfolgsquote. Denn Post vom Anwalt und persönliche Ansprache durch einen Anwalt kann der Schuldner nicht einfach
ignorieren.
Wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt, leiten wir das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren ein, um die
Forderung durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil gerichtlich feststellen zu lassen. Anschließend führen
wir die Zwangsvollstreckung bei Ihrem Schuldner durch und wickeln diese vollständig für Sie ab. Dazu gehört
auch die Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher oder die Pfändung der Bankkonten des Schuldners.
Für unsere Tätigkeit entstehen Ihnen bei vollständig rechtsbeständigen Forderungen
keine Gebühren und
keine Kosten, die nicht vom Schuldner zu erstatten sind. Insbesondere fällt für unsere Tätigkeit auch
keine Erfolgsprovision an, die Ihnen sonst bei Beauftragung eines Inkassounternehmens regelmäßig in einer
Höhe von 5% bis 50% der Forderung belastet wird. Der Einzug Ihrer Forderungen durch uns ist also effektiv und
wirtschaftlich.
Der Forderungseinzug durch Anwalt:
Weil die Bearbeitung des Forderungseinzugs bei uns nicht maschinell, sondern individuell und persönlich
erfolgt, können Sie uns für jeden einzelnen Schuldner genau aufgeben, ob wir ihn zunächst mit
"Samthandschuhen" anfassen sollen, weil Sie vielleicht eine bestehende Geschäftsbeziehung nicht gefährden
möchten, oder ob wir gleich mit ganzer Härte vorgehen sollen.
Um Ihre Forderung einzuziehen benötigen wir einfach nur:
- Kopien der unbezahlten Rechnungen
- und Kopien Ihrer schriftlichen Mahnungen.
Diese Unterlagen können Sie uns per Post, per Fax oder per E-Mail schicken. Wir antworten Ihnen so bald wie
möglich.
Sie müssen keinen Vertrag mit uns abschließen, und Sie müssen sich nicht langfristig binden: Sie entscheiden
in jedem Einzelfall, ob wir Ihre offene Forderung für Sie einziehen sollen.
Gern erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie eine schnelle, erfolgreiche, und insbesondere
kostengünstige Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen mit uns realisiert werden kann.
Rufen Sie uns einfach an:
040 / 280 581 0
Was wir noch für Sie tun können:
Als Mitglied der SCHUFA können wir Auskünfte über Ihre Schuldner einholen.
Und wir können Auskünfte bei Einwohnermeldeämtern, Gewerberegistern und Handelsregistern abrufen, um die
Identität und die Bonität Ihrer Schuldner, Kunden und Geschäftspartner zu überprüfen.
Ihre Ansprechpartner für den Einzug von
Forderungen: