Wir beraten Sie bei allen Problemen die auftreten können, wenn Sie einen Wald oder Bäume im Garten
besitzen, im Wald arbeiten oder einen Wald bewirtschaften oder bearbeiten und nutzen, Pflanzen anbauen, oder
wenn Sie im Forst zu Schaden kommen.
Egal ob Sie Grundeigentümer, Waldbesitzer oder Waldbauer oder Baumschulunternehmer sind, oder ob Sie einen
Forstbetrieb haben, ob Sie Lof-Lohnunternehmer (land- oder forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer),
Waldarbeiter oder Jäger sind.
15. November 2023
Wanderer, Waldbesucher oder Jäger: Sie werden in Wald oder Forst verletzt oder geschädigt. Ein Baum oder Äste
von einem Baum fallen auf Ihr Auto oder auf Sie. Der
Waldeigentümer/Waldbesitzer
kann oder will den Schaden nicht ersetzen, die Haftpflichtversicherung weigert sich, den Schaden zu ersetzen,
aber der Anwalt für Forstrecht in Hamburg kann hier helfen.
Der Eigentümer oder einer seiner Mitarbeiter oder eine fremde Person werden auf dem Grundstück oder im
Privatwald verletzt oder geschädigt. Im gesamten Norddeutschen Raum kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt
für Waldbesitzer
in Anspruch genommen werden, auch wenn die Behörde unsinnige Vorschriften über eine Wiederaufforstung macht.
Die zuständige Naturschutzbehörde kann eine Fällgenehmigung für die Fällung eines störenden oder kranken
Baumes im Garten immer dann versagen, wenn Waldbesucher, Wanderer oder Anlieger sich über den Lärm
beschweren, der bei Forstarbeiten oder bei Arbeiten mit der Motorsäge entsteht. Zu einem Rechtsstreit muss es
in diesen Fällen aber gar nicht erst kommen. Meistens können die Probleme gelöst werden, ohne dass ein
Prozess vor Gericht zusammen mit einem Anwalt für Forstbaumschulen
erforderlich wird, wenn ein Selbstwerber das falsche Holz aufsammelt oder Bäume im Bestand fällt.
Für Forstbesitzer, Grundeigentümer, Waldbauern:
Ein Baum oder Äste von einem Baum fallen auf eine öffentliche Straße oder auf Autos oder Personen. Die
Haftpflichtversicherung weigert sich, einen Schaden zu ersetzen.
Nach einem Unfall im Wald zahlt die
Berufsgenossenschaft nicht oder will nicht zahlen. In Ihrem Wald treten Ungeziefer (Borkenkäfer) oder
Krankheiten auf, und weiten sich auf benachbarte Bestände aus.
Die Forstbehörde oder Forstverwaltung macht
Ihnen Auflagen über die Nutzung des Waldes oder über die Beschaffenheit und Erhaltung von Waldwegen und
Forststraßen. Die Behörde will Ihren Nutzwald zum Naturschutzgebiet erklären.
Ein Lohnunternehmer fällt die falschen Bäume, transportiert das falsche Holz ab, oder verursacht zu große
Rückeschäden. Es gibt Streit mit der Forstbetriebsgemeinschaft oder Probleme mit einem Nachbarn wegen der
Nutzung oder Unterhaltung einer gemeinsamen Rückegasse oder eines gemeinsamen Waldweges, oder wegen des
Grenzverlaufs und der Setzung von Grenzsteinen (Grenzermittlung).
Natürlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Kauf oder Verkauf, Pachtung oder
Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen geht. Wir gestalten die benötigten Verträge, wir
prüfen die Ihnen vorgelegten oder bereits bestehenden Verträge, und wir beraten und vertreten Sie in allen
Angelegenheiten gegenüber Käufern, Verkäufern, Pächtern, Verpächtern, Grundbuchämtern, Katasterämtern usw.
Rechtsberatung vom Anwalt für Forst und Wald
Für den forstwirtschaftlichen Lohnunternehmer, für den Waldeigentümer, den Waldbesitzer, den Forstwirt, die
Forstbaumschule und den Pflanzenhandel. Für die Fällung eines Baumes auf einem Grundstück innerhalb
geschlossener Ortschaften oder bebauter Gebiete wird meistens eine
Fällgenehmigung
benötigt, weil in örtlichen Satzungen der Baumschutz geregelt ist. Schwierigkeiten treten dann auf, wenn ein
Schaden bei der Baumfällung
verursacht wird. Diese Vorschriften haben solche Namen wie Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung, für
die die Gemeinde oder die örtliche Naturschutzbehörde zuständig sind. Es ist wichtig, dass der Betroffene
seine Rechte mit einem Fachanwalt für Forstrecht
wahrnimmt und sich nicht von der Behörde verunsichern oder benachteiligen läßt. In den einschlägigen
Vorschriften der Berufsgenossenschaft ist sowohl die Haftung bei Benutzung der Kettensäge/Motorsäge als auch
die Haftung für Flurschäden ausführlich geregelt.
Anwalt für Forstbetriebe
Rechtsberatung oder Streitigkeiten die im Zusammenhang mit dem Besitz, der Bewirtschaftung, oder der Nutzung
von Forstflächen und Waldflächen entstehen. Auch wenn es um einen Waldkauf für die Holzernte oder die
Vermarktung von Nutzholz und Brennholz geht, muss der Kaufvertrag genau geprüft werden, um Schädlingsbefall oder
bestehende Pachtverträge und bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Voreigentümer oder der
Forstbetriebsgemeinschaft zu prüfen. Denn für Waldbauern, Waldbesitzer, land- und forstwirtschaftliches
Lohnunternehmen, Baumschule, Forstbaumschulen und Betriebe für Forsttechnik kann der Forstrecht-Anwalt
die notwendige Beratung geben und die Kommunikation mit der unteren Landschaftsbehörde oder dem
Naturschutzamt für den betroffenen Waldeigentümer abwickeln.
Ein Unfall bei der Holzfällung mit Motorsäge/Kettensäge kann passieren, auch ein Baum kann einen Passanten oder
Menschen fallen und ihn tödlich verletzen. Verletzungen bei Motorsägearbeiten oder Baumfällarbeiten und Probleme
mit der Versicherung/Haftpflichtversicherung sind leider recht häufig. In den meisten Fällen ist nicht klar, wer
für Rückeschäden aufkommt; dies läßt sich allerdings zusammen mit dem Revierförster leicht klären.
Falls es Ärger mit Nachbarn wegen der Benutzung der Rückegasse gibt, können diese helfen und
die notwendigen Maßnahmen veranlassen. Auch bei einer Frage zum Führerschein Umschreibung von Klasse 3 auf T
oder L für Zugmaschinen ist es gut, wenn auf die Kenntnisse eines Anwalts zurückgegriffen werden kann.
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Baumschule, Forstbaumschule und Rückebetrieb und
Grundstückseigentümer streiten sich oft um die Grundstücksgrenzen: Ärger mit Landwirt um den Grenzbaum, ein
Gartenhaus wurde auf der Weiheranlage errichtet, Rechtsfragen rund um Wald und Forst treten auf, oder es gibt
Ärger mit der Berufsgenossenschaft für Forstrecht.
Aber nicht nur, wenn der falsche Baum gefällt wird, sondern auch die Überwucherung durch Hecken
stellt mittlerweile ein zunehmendes Problem dar; selbst Totholz darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem
Waldeigentümer oder Förster gesammelt und aus dem Wald entnommen werden.
Für Forstunternehmer, Baumschulunternehmer:
Ihr Kunde oder Auftraggeber, oder der Waldbesitzer oder das Sägewerk bezahlen Ihre Rechnung nicht.
Von Ihnen wird Schadensersatz wegen angeblich falscher oder schlechter Arbeiten oder wegen schlechter
Lieferung oder wegen der Verursachung von Schäden gefordert.
Für Forstarbeiter/Waldarbeiter:
Ihr Arbeitgeber oder Auftraggeber bezahlt Sie nicht oder die Berufsgenossenschaft macht nach einem Unfall
Schwierigkeiten.
In all diesen und ähnlichen Fällen aus Wald, Flur, Nutzfläche und Garten sind wir die richtigen Anwälte für
Sie. Wir sind bundesweit auf dem Gebiet des Forstrechts und des Naturschutzrechts tätig.
Zum Ansprechpartner für Forstrecht