15.11.2023
Nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden sollte immer ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der
Schadenshöhe eingeholt werden. Für die Feststellung des Unfallverursachers und der Schuldfrage muss in der Regel
ein
Anwalt für Verkehrsrecht
beauftragt werden. In ganz besonderen Fällen muss die Haftungsquote ermittelt werden, um den
Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren, oder um die Rechtslage zu klären.
Wenn die Versicherung nicht freiwillig zahlt, kann ein Prozess gegen den Fahrer, den Halter, und gegen die
Haftpflichtversicherung eingeleitet werden, so dass das Punktekonto in Flensburg nicht
zusätzlich belastet wird. Der Anwalt hilft bei der
Abwicklung von Verkehrsunfällen,
erledigt die diversen Formalitäten, und verklagt anschließend die Kfz-Versicherung des schuldigen
Unfallverursachers.
Strengere Maßstäbe gelten bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit oder bei Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit,
die zu einem Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit oder sogar zu einem Entzug oder Verlust des Führerschein
und der Fahrerlaubnis führen.
Nach einem Verkehrsunfall muss möglichst schnell die Versicherung informiert werden, und es muss dort eine
vollständige Unfallmeldung abgegeben werden. Alle Schäden und Personenschäden werden nur ersetzt, wenn die
Unfallmeldung rechtzeitig erfolgt. Die Abwicklung des Verkehrsunfalles kann einem
Fachanwalt für Verkehrsrecht
übertragen werden, der sowohl einen Prozess gegen die Versicherung durchführen, als auch die Verkehrsunfallakte
von Polizei oder Staatsanwaltschaft anfordern kann.
Einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gibt es auch in Barmbek, in Winterhude und in der Jarrestraße.
Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden?
A. Schuldlos
Wenn Sie schuldlos einen Verkehrsunfall erlitten haben, dann übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung:
- Wir ermitteln die Versicherung des Unfallgegners
- Wir melden Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung an
- Wir kümmern uns um die Einholung eines Sachverständigengutachtens
- Wir erledigen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit Versicherung und Unfallgegner bis Ihr Schaden
vollständig ersetzt ist
Nach deutschem Recht muss die Versicherung des Unfallverursachers auch die Anwaltskosten des Geschädigten
ersetzen. Das heißt also: die gegnerische Versicherung trägt im Falle Ihrer Unschuld unsere Kosten.
Sie sollten sich also den nervenaufreibenden Schriftwechsel mit der Versicherung des Unfallverursachers
sparen, und den ganzen Vorgang in unsere Hände geben.
Sie sparen Zeit und Ärger, - und es kostet Sie
nichts.
B. Schuldhaft
Auch wenn Sie selbst einen Verkehrsunfall verursacht haben sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Denn so kann zum Beispiel verhindert werden, dass
bei einem schuldlosen Verkehrsunfall
der Unfallgegner die Schadenshöhe künstlich hochschraubt, oder dass Ihnen eine zu hohe Haftungsquote auferlegt
wird.
Natürlich müssen Sie Ihre Anwaltkosten dann selbst tragen. Das ist aber in der Regel wesentlich
preisgünstiger als zum Beispiel der Verlust Ihres Schadensfreiheitsrabattes oder die
Auferlegung einer zu hohen Haftungsquote.
Außerdem können wir als Anwälte prüfen und beurteilen, ob Sie tatsächlich Schuld an einem Verkehrsunfall
sind, oder ob Sie nur eine Teilschuld oder vielleicht überhaupt keine Schuld trifft.
C. Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
Wenn in Folge des Unfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet
wird, vertreten wir Sie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Nur wir als Anwälte haben die
Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen, und dann erfolgreich für Ihre Interessen einzutreten.
- - Vordruck für Unfallmeldung - -
Damit wir schnell alle wichtigen Informationen von Ihnen bekommen können, und um Ihnen die Arbeit zu
erleichtern, haben wir für Sie ein Formular zur Bearbeitung von Verkehrsunfällen erstellt.
Bitte laden Sie den
Vordruck herunter, füllen Sie ihn so weit wie möglich aus, und senden ihn anschließend
per Mail, Fax oder Post an uns zurück.